Begriff: Bezugsscheine

Bezugsscheine bekannt auch als Lebensmittelmarken. Die Bezugsscheine berechtigen zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen Konsumgütern. Bezugsscheine werden vom Staat ausgegeben und sind ein Dokument zur Bescheinigung, dass der Inhaber des Bezugsscheins ein vorgeschriebenes Konsumgut (Lebensmittel) in einer bestimmten Menge erhalten darf.

Die Bezugsscheine werden auch als Erlaubnisscheine bezeichnet. Für den Bezug eines gültigen Bezugsscheins muss ein begründeter Antrag gestellt werden, der genehmigungspflichtig ist. Vor dem Krieg beispielsweise wurden neben Lebensmittelscheinen auch Bezugsscheine für Benzin oder Haushaltswaren ausgeben.

Auf dem Bezugsschein stehen auf der Vorderseite die angaben zur Person die zum Bezug bestimmter Lebensmittel berechtigt ist und auf der Rückseite der Stempel des jeweiligen Händlers. Für den Kauf von Nahrungsmitteln brauchte man in der Nachkriegszeit in vielen europäischen Ländern Bezugsscheine (Lebensmittelmarken), die von staatlichen Kontrollstellen nach sozialen Kriterien ausgegeben wurden.

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