Bezugsscheine bekannt auch als Lebensmittelmarken. Die Bezugsscheine berechtigen zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen Konsumgütern. Bezugsscheine werden vom Staat ausgegeben und sind ein Dokument zur Bescheinigung, dass der Inhaber des Bezugsscheins ein vorgeschriebenes Konsumgut (Lebensmittel) in einer bestimmten Menge erhalten darf.